Aktuelles


Auf dieser Seite möchten wir Sie fortlaufend über aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung, Ereignisse oder Rechtsänderungen die unsere Tätigkeit oder unsere Mandanten betreffen informieren und Ihnen auch weitergehende Hinweise geben. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert:
 

Vorbildliches Verhalten im Notfall – „Schweigen ist Gold“

Ein kürzlich verhafteter Mandant verhielt sich vorbildlich: Unmittelbar nach seiner Festnahme bestand er nachdrücklich gegen alle Widerstände und Überredungsversuche darauf, uns sofort zu informieren. Ansonsten schwieg er und ging auch auf keinerlei „small-talk“-Versuche der Ermittlungsbeamten ein.
Nachdem die Beamten einsehen mußten, daß alle Bemühungen ihrerseits vergeblich waren, brachte man den Mandanten bis zu unserem Eintreffen in eine Gewahrsamszelle. Der Mandant wies die Beamten nachdrücklich an, ihn bis zu unserem Eintreffen schlafen zu lassen.
Bei unserem Eintreffen schlief der Mandant in seiner Zelle. Er berichtete uns, daß es zwischenzeitlich Versuche gegeben hatte ihn zu wecken auf die er jeweils mit: „Sind die Anwälte da? Nein! Jungs, dann lasst mich schlafen!“ reagiert und sich demonstrativ mit dem Gesicht zur Wand gedreht hatte.
Nach eingehender Beratung mit unserem Mandanten verweigerte dieser auf unseren Rat weiter die Aussage und wurde unmittelbar aus dem Gewahrsam entlassen. Ein Haftbefehl wurde erst gar nicht mehr beantragt.

Vom: 30.01.2007
 

Hilfsangebot für Anwaltskollegen

Diesseitig liegen die urkundlichen Nachweise vor daß ein Richter einer großen Strafkammer in Hanau über 2 Jahre zugleich als Rechtsanwalt in Frankfurt zugelassen war und ein Eintrag in das Anwaltsverzeichnis des DAV bestand, der neben der Kanzleiadresse am Wohnsitz des Richters eine Telephonnummer ausweist. Bei dieser Telephonnummer im DAV-Verzeichnis handelt es sich jedoch nicht um einen Anschluß am angegebenen Kanzleisitz sondern – und dies ist nicht kenntlich gemacht – um die Durchwahl seines Richterdienstzimmers.

Wir – wie auch namhafte Verfassungsrechtler - vertreten die Auffassung, daß eine solche gleichzeitige Anwaltszulassung eines Richters rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf Urteile und Beschlüsse die unter Beteiligung des Richters – zumindest in diesem Zeitraum der „Doppelzulassung“ - ergangen sind, durchschlägt.

Interessierten Anwaltskollegen, deren Mandanten von diesem Umstand betroffen sein könnten, die also während dieses Zeitraums verurteilt wurden, bieten wir die Möglichkeit sich diesbezüglich z.B. für die Wiederaufnahme von Verfahren für ihre Mandanten mit uns in Verbindung zu setzen.

Vom: 30.01.2007 Download