Tätigkeitsbereiche

Strafrecht


 

Wir vertreten Mandanten im Bereich des Strafrechts in allen Deliktsbereichen, von der leichten bis hin zur schweren Kriminalität und Kapitaldelikten, Jugendstrafsachen wie auch Betäubungsmitteldelikte. Auch alle Bereiche des Nebenstrafrechts, wie Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Wehrstrafrecht, Umweltstrafrecht sowie alle sonstigen Nebengebiete (z.B. Straftaten nach Ausländergesetz oder Waffengesetz) werden von uns bearbeitet.

Wir übernehmen Mandate in allen Stadien des Verfahrens, also auch Berufungs- und Revisionsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren und kümmern uns um Strafvollstreckungsfragen (vorzeitige Haftentlassung, Therapieantritt, Verlegung usw.). Entsprechend unserem Konzept bevorzugen wir allerdings die möglichst frühzeitige Beauftragung.

Unsere Kanzleistruktur erlaubt uns insbesondere die Bearbeitung von Umfangverfahren.

Der offene von Vertrauen geprägte Umgang zwischen Mandant und Verteidiger ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsererseits keinerlei Vorbehalte zu bestimmten Deliktsgruppen bestehen. Scham oder Berührungsängste seitens der Mandanten sind folglich unangebracht. Besonders Ersttäter oder Personen die erstmals mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt kommen, weisen die Tendenz auf, aus Scham oder anderen Gründen wesentliche Umstände zu verschweigen, dabei ist der offene von Vertrauen geprägte Umgang zwischen Mandant und Verteidiger die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.

Jedermann kann jederzeit in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung geraten, selbst dann, wenn er keine Ursache gesetzt hat.

In allen Fällen gilt es besondere Umsicht walten zu lassen, um den Mandanten nicht nur erfolgreich zu verteidigen, sondern auch sonstige Nachteile von ihm fernzuhalten, die nicht unmittelbar das Verfahren betreffen.

Aus diesem Grund gilt unser Augenmerk immer auch der Vermeidung sonstiger Nachteile für den Mandanten in der Familie, im Freundeskreis, seinem Arbeitsumfeld und in seinen Geschäftsbeziehungen. Selbst ein Freispruch ist u.U. wertlos, wenn der Mandant allein durch ein Ermittlungsverfahren schwerwiegende Rufschädigungen erlitten hat und finanziell beschädigt und in seinem Umfeld isoliert ist.

Schnelle Problemlösung durch möglichst zeitnahe Beendigung des Verfahrens
in frühem Verfahrensstadium und Vermeidung oder zumindest Milderung
aller Konsequenzen ist daher unser Ziel.