Tätigkeitsbereiche
Unternehmensberatung und Zivilrecht
In der Beratung mittelständischer Unternehmen setzen wir konsequent unser Konzept um: Kostensparende, frühzeitig einsetzende, effektive und umfassende Beratung und Betreuung zum größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen unserer Mandantschaft. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Verluste, mangelnde Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen haben häufig ihre Ursache in einem mangelhaften juristischen Grundgerüst.
Wir beraten die Firmen unserer Klientel in folgenden Bereichen:
- Wahl der Gesellschaftsform
- Gesellschaftsverträge
- Verträge
- mit Arbeitnehmern
- mit verbundenen Unternehmen
- mit Kunden
- mit Lieferanten u.a.
- Forderungseinzug
- Abwehr von Ansprüchen
Weiterhin werden, sollte dies relevant sein, auch güterstandsrechtliche, familien- und erbrechtliche Lösungen mit den Mandanten entwickelt bis hin zu Regelungen, die die Unternehmensnachfolge betreffen.
Gleichgültig, ob Sie bereits Unternehmer sind oder erst die Gründung einer Firma planen, bilden solide und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge das Fundament für die Verwirklichung und Umsetzung Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Pläne. Im Geschäftsverkehr also z.B. in der Beziehung zu Kunden und Lieferanten sind Verträge das Handwerkszeug Ihres Unternehmens. Aufeinander abgestimmte, Ihren Anforderungen genau angepasste Verträge helfen z.B. arbeitsgerichtliche Verfahren zu vermeiden, Forderungen effektiv einzuziehen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und dies in der Mehrheit der Fälle unter Vermeidung kostenträchtiger Gerichtsverfahren.
Wir führen diese Tätigkeit für unsere Firmenklientel auf der Basis von Beraterverträgen durch:
- Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über Ihr bereits bestehendes Unternehmen oder die von Ihnen geplante Unternehmung und entwickeln mit Ihnen ein Anforderungsprofil.
- Dann werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die – sollten sich Ihre Bedürfnisse wandeln oder Rechtsgrundlagen ändern – beständig angepasst werden können. Dies verschafft Ihrem Unternehmen auch die notwendige Flexibilität im Wirtschaftleben.
- Unsere Mandanten und ihre Mitarbeiter werden im Umgang mit den von Ihnen zu verwendenden Verträgen geschult.
- Im Rahmen Ihres Tagesgeschäftes stehen wir für Rückfragen und Zweifelsfragen in Einzelfällen zur Verfügung.
- Forderungen Ihres Unternehmens werden bei Verzug Ihrer Schuldner durch uns möglichst unter Vermeidung von Gerichtsverfahren geltend gemacht und durchgesetzt.
- Gleichzeitig kümmern wir uns um Forderungen die gegen Ihr Unternehmen gerichtet werden und z.B. um die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.
Sie als unser Mandant profitieren davon, dass nicht in jedem Einzelfall eine Einarbeitung erforderlich ist, da wir die Struktur und Arbeitsweise Ihres Unternehmens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht kennen und frühzeitig aufgrund des beständigen Kontakts die für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden können.
Unser Interesse gilt der Entwicklung und beständigen Begleitung Ihres Unternehmens: Sie treffen die wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen und wir schaffen die erforderlichen rechtlichen Grundlagen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir sind folglich Ihre externe Rechtsabteilung.
Während im Einzelfall beauftragte Anwälte sich mit jeder einzelnen Sache vertraut machen müssen und – wegen des eigenen Gebührenanspruchs – u.U. kein Interesse haben, einen Rechtsstreit zu vermeiden, ist nach unserem Konzept das genaue Gegenteil der Fall.
Wenn Sie Interesse an diesem Bereich unserer Tätigkeit haben, nehmen Sie einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf.
Die Kosten der Beratungsleistungen für Unternehmer u.a. sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, wie der Größe Ihres Betriebes, des Umfangs der zu gestaltenden Verträge.
Als Faustregel hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass häufig bereits durch die Vermeidung auch nur eines einzigen Rechtsstreits, sich die Kosten unserer Beratung für die Mandanten rechnen.
Grundsätzlich übernehmen wir auch zivilrechtliche Einzelfälle.
Eine Übernahme solcher Mandate setzt allerdings voraus,
dass sich in der Bearbeitung unser Konzept umsetzen lässt.
Die Kosten der Bearbeitung solcher Einzelfälle richtet sich dann nach
mit Ihnen im Einzelfall zu schließenden Honorarvereinbarungen.